1. Warum sollte eine Meldung abgegeben werden?
Zu einer positiven und offenen Unternehmenskultur gehört die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Regeln.
Vielleicht haben Sie Kenntnis von schädigenden Verhaltensweisen oder Risiken, die das Unternehmen gefährden. Durch Ihren Hinweis helfen Sie, solche Risiken frühzeitig aufzudecken und eventuelle Vermögens- und Reputationsschäden für unser Unternehmen und Dritte zu verhindern.
2. Welche Hinweise können hier abgegeben werden?
Meldungen zu schwerwiegenden Verstößen gegen gesetzliche und unternehmensinterne Regeln, die unser Unternehmen betreffen, können hier zu insbesondere folgenden Themengebieten abgegeben werden:
- Korruption / Bestechung
- Wettbewerbsdelikte / Verstöße gegen Kartellrecht
- Diebstahl / Betrug
- Verstöße gegen Datenschutzvorgaben
- Geldwäsche
- Interessenskonflikte
- Menschenrechte / Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit
Meldungen über dieses System sind eine Möglichkeit, uns Hinweise zu möglichen Compliance-Verstößen zu geben. Alternativ können Meldungen z.B. auch an Vorgesetzte oder direkt an den Bereich Compliance erfolgen.
2. Wohin melden Sie?
Ihre elektronische Meldung erfolgt anonymisiert und verschlüsselt an unsere externe Ombudsperson:
Dipl.-Ing. Hans-Detlef Krebs
Link:
https://whistleblowing-crfe.cloud-works.de/#/
Wenn Sie eine Meldung senden möchten, klicken Sie oben auf den Button „Einreichen“.
- Sollten Sie ein persönliches Gespräch (telefonisch oder per Web-Konferenz) wünschen, erwähnen Sie dieses bitte in der digitalen Meldung. Wir werden Ihnen gerne einen geschützen sprachlichen Meldekanal bereitstellen
- Auf der eigentlichen Meldeseite formulieren Sie Ihren Hinweis in eigenen Worten und beantworten einige vorgegebene Fragen zum Fall über eine Antwortauswahl. Sie können zur Unterstützung Ihrer Meldung auch Dateien mitsenden, jedoch erst wenn Sie sich einmal erneut in das System eingewählt haben. Denken Sie daran, dass Dokumente Informationen über Autoren enthalten können. Nach Absenden Ihrer Meldung erhalten Sie eine Referenznummer als anonyme Information, um mit der Ombudsperson in Kontakt zu bleiben. Jetzt haben Sie Ihren anonymen Postkasten.
Falls Sie bereits einen geschützten Postkasten haben, gelangen Sie direkt über das Eingabefeld zu diesem Postkasten.
Solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, schützt das System Ihre Anonymität technisch.
Wir versichern Ihnen, dass wir ausschließlich an dem von Ihnen gemeldeten Fall interessiert sind. Missstände sollen aufgedeckt und finanzielle Schäden abgewendet werden.
Oberstes Prinzip des hier verwendeten Verfahrens ist der Schutz der hinweisgebenden Person. Die Funktionalität der Anonymitätswahrung ist von unabhängiger Stelle zertifiziert.
Bei der Einrichtung Ihres geschützten Postkastens haben Sie den Zugangscode als Identifikationsmerkmal für Ihren anonymen Briefkasten erhalten. Diese Zugangsdaten sollten Sie niemanden bereitstellen. Bei Verlust Ihrer Zugangsdaten geben Sie bitte eine neue Meldung ab und richten einen neuen Postkasten ein. Bitte geben Sie möglichst eine Referenz Ihrer alten Meldung an. Da es sich um einen neuen Postkasten handelt, sind hier die Inhalte Ihrer alten Meldung nicht vorhanden.
Ihre Meldung wird durch Verschlüsselungs- und andere spezielle Sicherheitsroutinen anonym gehalten. Wenn Sie Ihre Meldung anonym abgeben, müssen Sie keine persönlichen Angaben machen. Geben Sie keine Daten ein, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. Nutzen Sie nach Möglichkeit ein privates technisches Gerät (z.B. PC, Laptop, Smartphone), um Ihre Anonymität bestmöglich zu schützen.
Über den geschützten Postkasten wird Ihnen ein:e Bearbeiter:in Rückmeldung geben, was mit Ihrem Hinweis geschieht, oder Fragen stellen, falls Einzelheiten noch unklar sein sollten – Sie bleiben auch während des Dialogs anonym. Wir sind an Meldungen interessiert, um Schäden abzuwenden, nicht an Ihnen als Hinweisgeber:in.
Unser Unternehmen hat sich verpflichtet, jeden Hinweis unverzüglich auf Plausibilität zu prüfen. Sofern der Hinweis plausibel erscheint, ist dem Sachverhalt unverzüglich und objektiv nachzugehen. Dabei werden gesetzliche Fristen berücksichtigt. Sofern möglich, wird dem:r Hinweisgeber:in eine zeitnahe Rückmeldung gegeben.
Interne Untersuchungen und Ermittlungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn ein hinreichender und auf konkreten Umständen beruhender Anfangsverdacht mit Unternehmensbezug vorliegt. Ermittlungen werden mit größtmöglicher Vertraulichkeit und unter Wahrung des Datenschutzes und der Anonymität geführt.
Im Rahmen der Aufklärung und Verfolgung von Handlungen, die unser Unternehmen oder deren Mitarbeitende schädigen könnten, sind die Interessen
- des:r Hinweisgebers:in, insbesondere der Schutz der Anonymität und der Schutz vor Nachteilen
- der Mitarbeiter:in vor Falschmeldungen und
- des Unternehmens, insbesondere dessen Schutz vor Risiken und Schäden,
in jedem Fall zu berücksichtigen.
Hinweisgebende sollen erkannte Verstöße melden. Dies gilt gleichermaßen für begründete Verdachtsfälle. Meldungen können anonym und nicht-anonym erstattet werden.
Hinweisgebende die einen Missstand melden, sind zudem aufgefordert, den Sachverhalt so genau wie möglich zu schildern und – sofern möglich – Belege zur Verfügung zu stellen, die den Verdacht begründen.
Jegliche Benachteiligung des Hinweisgebenden aufgrund der Abgabe eines Hinweises ist verboten.
Ein Missbrauch des Hinweisgeber-Schutzsystems (z.B. durch wissentlich falsche Meldung) ist verboten und wird geahndet. Meldungen, die im guten Glauben gemacht werden, ziehen weder Haftung noch Sanktionen nach sich, selbst wenn sie sich später als unrichtig herausstellen.
Das Hinweisgeber-Schutzsystem ist zur Datensicherheit sowie zum Datenschutz mehrfach von ausgewiesenen und unabhängigen Experten geprüft worden. Es wird auf in einem Hochsicherheitsrechenzentrum in Deutschland betrieben. Administration und Pflege der Server obliegt ausschließlich den Mitarbeitenden des Rechenzentrums, die jedoch durch die Ende-zu-Ende verschlüsselte Verbindung sowie der verschlüsselten Datenbank nicht in der Lage sind auf den Inhalt der Meldungen zuzugreifen. Die eingehenden Meldungen können nur von derOmbudsperson eingesehen werden. Ein Zugriff auf die Meldungen durch unberechtigte Dritte, das Rechenzentrum oder den Plattformbetreiber ist durch technische Maßnahmen ausgeschlossen.
Die Informationen nach Art 13/14 DSGVO erhalten Sie unter folgendem Link: Informationspflichten – Carl Remigius Fresenius Education Group (crf-education.com)